JOBSHARING: WARUM DAS TEILZEITMODELL NEUE RECRUITING-CHANCEN ERÖFFNET

Posted on 03 April 2023 In Neuesten Nachrichten

Nach dem Berufseinstieg nur für die steile Karriere schuften? Von wegen. Vor allem junge Talente haben eine genaue Vorstellung davon, wieviel Raum die Arbeit in ihrem Leben einnehmen darf, damit persönliche Interessen, Familie und Freunde nicht zu kurz kommen. Von ihrem Arbeitgeber wünschen sie sich die nötige Flexibilität für eine gesunde Work-Life-Balance. Aber nicht nur talentierte Berufseinsteiger suchen nach innovativen Möglichkeiten, um Beruf- und Privatleben ausgeglichen unter einen Hut einen zu bringen. Langjährige Workaholics, die kürzer treten wollen; Eltern, die zwischen Kita, Schule und Schreibtisch einen Parcour turnen oder Arbeitnehmer, die die Pflege eines Familienmitglieds übernommen haben, wissen flexible Arbeitsmodelle mit mehr Eigenverantwortung und Freiraum zu schätzen.

Ist Jobsharing die neue Teilzeit?

Der kontinuierliche Anstieg von Teilzeitjobs in den letzten Jahren unterstreicht den Wunsch der Menschen nach einer flexibleren Zeiteinteilung. Ende 2022 arbeiteten rund 28 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland in Teilzeit. Mit 48 Prozent lag die Teilzeitzeitquote der Frauen dabei viermal höher als die der Männer mit elf Prozent. Doch nicht jeder Job lässt sich in der Hälfte der Zeit erledigen oder verträgt längere Abwesenheiten. Gerade in Führungspositionen könnte das schwierig werden. Hier bietet das Jobsharing als flexibles Arbeitszeitmodell einen interessanten Lösungsansatz.

Beim Jobsharing teilen sich zwei oder mehr Arbeitnehmende mindestens eine Vollzeitstelle. Meist übernimmt dabei ein Tandem gemeinsam die Verantwortung und Aufgaben einer anspruchsvollen Fachfunktion oder eine Führungsposition. Während klassische Teilzeitstellen in der Regel unabhängig voneinander sind, müssen sich Jobsharing-Kollegen selbstständig und eigenverantwortlich koordinieren.

Was müssen Arbeitgeber bei Jobsharing-Verträgen beachten?

Rein rechtlich ist das Jobsharing eine spezielle Form der Arbeitsplatzteilung im Rahmen eines Teilzeitarbeitsverhältnisses. Zwar teilen sich Beschäftigten die Arbeitszeit im Wechsel untereinander auf, zwischen ihnen entstehen dabei aber keine Rechtsbeziehungen. Unabhängig vom Kollegen werden Gehalt oder Lohn, Urlaub und Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld separat mit dem Arbeitgeber vereinbart. Dieser sollte darauf achten, das Jobsharing im Arbeitsvertrag genau zu regeln, darunter auch die grundsätzliche Bereitschaft der Beschäftigten den Jobsharing-Kollegen zu vertreten. Denn fällt der Partner aus, ist der andere nur zur Vertretung verpflichtet, wenn er dieser im Einzelfall zugestimmt hat.

Wie lässt sich Jobsharing konkret gestalten?

Jobsharing kann auf vielfältige Weise ausgestaltet sein. Die bekanntesten Formen sind:

  • Job-Splitting: Der Arbeitsplatz wird primär zeitlich in zwei oder mehrere voneinander unabhängige Teilzeitstellen aufgeteilt. Die Teilzeitkräfte haben identische Aufgabenprofile und es besteht nur ein geringer Interaktions- oder Kooperationsbedarf.
  • Job-Pairing: Beim Job-Pairing müssen sich die Partner im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung untereinander abstimmen. Sie tragen gemeinsam Verantwortung und treffen gemeinsam wesentliche Entscheidungen.
  • Top-Sharing: Zwei oder mehr Partner teilen sich eine Führungsposition. Sie tragen gemeinsam Verantwortung für strategische Entscheidungen, Investitionen und die Mitarbeiterführung.

Jobsharing-Tandems kommen keineswegs nur bei anspruchsvollen Stellen mit hohem Arbeitsvolumen zum Einsatz. Sie haben sich z.B. auch bewährt, wenn ein erfahrener Mitarbeiter eine Nachwuchskraft einlernen oder ein ausscheidender Mitarbeiter seinen Nachfolger ausbilden soll. Crossfunktionale Tandems als Schnittstellenfunktion können hingegen Synergien freisetzen und Silodenken im Unternehmen abbauen.

Welche Vorteile hat Jobsharing für Arbeitgeber und Mitarbeitende?

  • bessere Work-Life-Balance für die Mitarbeitenden
  • eigenverantwortliches Arbeiten steigert Motivation und Produktivität und
  • bindet Mitarbeitende langfristig an das Unternehmen
  • Vorgesetzte müssen weniger koordinieren
  • doppeltes Fachwissen und doppelte Erfahrung führt zu Kompetenzgewinn
  • unterschiedliche Sichtweisen führen zu neuen Lösungswegen
  • Vier-Augen-Prinzip verringert Fehlerquote
  • Arbeitsstelle ist ständig besetzt
  • Image-Bonus für das Unternehmen und mehr Recruiting-Erfolg

Die Vorteile eines Jobsharing-Modells liegen klar auf der Hand: Die individuelle Arbeitsteilung ermöglicht eine ausgeglichene Work-Life-Balance. Beruf und Familie lassen sich besser vereinbaren. Auch Arbeitgeber profitieren von geteilten Stellen, wie eine Befragung der Hochschule Heilbronn in Kooperation mit Twise und The Jobsharing Hub kürzlich zeigte: Demnach werden Jobsharing-Tandems von 92 Prozent ihrer Führungskräfte als produktiver oder mindestens so produktiv wie ein Mitarbeiter in Vollzeit beurteilt. Die eigenverantwortliche Arbeitsweise und das Vertrauen des Arbeitgebers in die eigenen Angestellten motiviert also und macht letztlich auch produktiver – mit positiven Auswirkungen auf die Mitarbeiterbindung und die Unternehmensmarke.  Denn Unternehmen, die dem Wunsch ihrer Mitarbeitenden nach mehr Flexibilität im Job mit innovativen Ansätzen wie Jobsharing gerecht werden, werden als zukunftsorientierter Arbeitgeber wahrgenommen, was auch beim Recruiting spürbare Effekte erzielen kann.

Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1098738/umfrage/anteil-der-teilzeitbeschaeftigung-in-den-eu-laendern/


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